Schlagwort: Standesamt

Ein Standesamt in Deutschland ist ein Amt welches sich um die, im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben und deren Erledigung sorgt. Die hier vorgesehenen Aufgaben sind das Führen eines Personenstandsregister, die Erstellung von personenbezogenen Personenstandsurkunden und dem Führen von Personenstandregistern. Dies sind nur einige der Aufgaben dieses Amtes.


Die meisten der amtlichen Vorgänge betreffen:


  • Geburten – Eintragung im Geburtenregister (i. d. R. nach Meldung der Eltern, der Hebamme, des Arztes oder Krankenhauses) und Ausstellung einer Geburtsurkunde.
  • Eheschließungen – meist in feierlichem Rahmen, bei dem das Eheversprechen erfolgt und der Standesbeamte eine Ansprache hält. In den meisten Ländern findet die standesamtliche vor der kirchlichen Trauung statt und erfordert – wie bei dieser – zwei Trauzeugen. Die standesamtliche Trauung in Deutschland erfordert keine Trauzeugen mehr.
  • Todesfälle und Ausstellung einer Sterbeurkunde. Viele Standesbeamte wirken hier auch beratend oder erleichtern den Angehörigen den Kontakt zu Bestattungsunternehmen.

Eheringe Von Roger und Hilde Claßen. 10.05.2010



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