Schlagwort: Rentner – Pensionär


Als Rentner oder Pensionär werden in Regel Personen bezeichnet die nach einer gewissen Zeit nicht mehr erwerbstätig und voll oder auch teilweise aus dem Berufsleben ausgeschieden sind. Der Lebensunterhalt wird durch die Zahlung aus einer Renten -oder einer Pensionskasse bestritten. Diese Ansprüche wurden in den Jahren der Berufstätigkeit von diesen Personengruppen als Solidargemeinschaft angespart. Die Höhe dieser Ansprüche richtet sich danach, was der Bezieher dieser Rente in seinem Berufsleben in diese Kasse eingezahlt hat.
Aber dies bedeutet nicht, dass Rentner oder Pensionäre nicht weiterhin berufstätig sein dürfen, auch mit dem Ziel ein zusätzliches Einkommen zu generieren.

Form der Renten
Rente, Pension, Hinterbliebenen Rente, Waisenrente, Witwenrente, Renten wegen körperlichen Einschränkungen usw.

Renteneintrittsalter
Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt in der Regel bei 63 Jahren. Dies kann aber unter Umständen je nach Berufsgruppen oder anderen speziellen Regelungen unterschiedlich sein.


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