Schlagwort: ABE


Was ist eine ABE?
Dieses Wort steht für “Allgemeine Betriebserlaubnis”. Das bedeutet. Jedes motorbetriebene Fahrzeug, welches am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, benötigt eine ABE.
Wer ist für die Erstellung der ABE zuständig?
In der Regel ist dafür einzig und alleine der Hersteller des Fahrzeuges zuständig.

Was beinhaltet eine ABE ?

Die ABE bezieht sich auf alle vom Hersteller des Fahrzeuges festverbauten Teile. Z.B. Bremsen, Motor, Karosserie, Getriebe usw.

Einige Beispiele.

Es wird festgelegt welche Größe von Reifen gefahren werden dürfen und für welche Traglast und Höchstgeschwindigkeit sie geeignet sein müssen.
Die Leistung des Motors.
Das Leergewicht und das zulässige Höchstgewicht des Fahrzeuges.
Und einiges mehr.

Was geschieht bei Änderung dieser Eigenschaften ?

Bei jeder nicht vom Hersteller autorisierten Änderung am Fahrzeug, die Bestandteile der ABE sind, erlischt diese ABE. Das heißt. Dieses Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen und es droht eine Stilllegung. Ebenfalls erlischt die Haftung und der Versicherungsschutz.

Wie kann eine ABE trotzdem geändert werden?

Als Beispiel die Auslastung. Hier ist es notwendig vom Fahrzeughersteller eine Freigabe anzufordern. Dieser sagt “ja” oder “nein”. Bei einem “Ja” legt er fest in welcher Form das stattfindet. Z.B. Reifengrößen und deren Eigenschaften, Federn, Bremsanlage und natürlich ob das Chassis dafür geeignet ist. Diese Arbeiten dürfen nur von autorisierten Firmen vorgenommen werden. Abschließend die Kontrolle bei dem TÜV.

Oder Änderung der Motorleistung. (Tuning)

Diese darf ohne schriftlichem Einverständnis des Herstellers und dem anschließenden Leistungs- und Abgastest, Test der Bremsanlage usw nicht verändert werden.

Achtung. Zur Warnung!

Sollte eine einzige Eigenschaft, die zum festen Bestandteil des Fahrzeuges gehört und Bestandteil der ABE ist ohne Autorisierung geändert werden, erlischt automatisch die komplette ABE des Fahrzeuges und damit auch der Versicherungsschutz. Das Fahrzeug darf bei einer Kontrolle sofort stillgelegt werden und es wird eine Weiterfahrt untersagt.

Gutachten

Für alle nicht festverbauten Teile wird ein Gutachten des Herstellers des entsprechenden Teils benötigt. In der Regel wird dieses Gutachten beim Kauf mit geliefert. Sollte aber ein Teil ohne Gutachten verbaut werden, droht bei einer Kontrolle die Untersagung einer Weiterfahrt und eine saftige Geldstrafe. Auch eine etwaige Vorführung beim TÜV. Auch hier erlischt im Falle eines Unfalls, der auf ein solches Teil ohne Gutachten zurückzuführen ist von Seiten der Versicherung der Versicherungsschutz für das komplette Fahrzeug.
Also immer schön an die Regeln halten.


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